Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der Firma Kanuking,                   Inhaber Till Killmann (nachstehend Kanuking genannt)

 

Kanuking ist ein Spezialreiseveranstalter für Kanutouren in Schweden mit lokalen, authentischen Guides, die es Dir ermöglichen sollen, Skandinavien ganz individuell und nach Deinen Wünschen kennenzulernen.

Trotzdem können auch wir leider nicht auf gewisse Förmlichkeiten verzichten.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen werden daher Inhalt des zwischen Dir und Kanuking zustande kommenden Vertrages i.S.d. § 651 a BGB und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichungen (z.B. Anzahlungen, Rücktrittskosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen/-angeboten haben Vorrang.

Sofern Du in den nachstehenden Bedingungen den Begriff „dauerhafter Datenträger“ liest, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

  1. Buchung der Reise / Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietest Du Kanuking den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Dich auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärst Du ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.

1.3 Deine Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem Du von Kanuking i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurdest.

1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/Rechnung) durch Kanuking zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form. In der Regel wird Kanuking Dir die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von Deiner Anmeldung ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung als neues Angebot von Kanuking anzusehen, an das Kanuking für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristigen Buchungen - weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn - beträgt die Bindungsfrist 2 Tage. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern Kanuking Dich auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme durch Dich erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber Kanuking.

1.6 Kanuking muss Dich darauf hinweisen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn Du den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hast, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf Deinen vorhergehenden Wunsch geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

  1. Zahlung

2.1 Kanuking hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherungs AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen.

2.2 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651r 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, hast Du in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Versicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe. Von Kanuking lediglich vermittelte Leistungen können je nach Zahlungsbedingungen der Leistungsträger abweichende Fälligkeiten haben, über die Du vor Vertragsschluss informiert wirst.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2  kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Die Anzahlung ist nach Rechnungsstellung und Aushändigung des Sicherungsscheines (2.2) fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff 9.b abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem Ausland hast Du die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig.

2.5 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig. Aufwendungen für das Besorgen von Visa (z.B. Visagebühren) werden, sobald Du Kanuking mit der Visabeantragung beauftragt hat, ebenfalls unmittelbar in Rechnung gestellt und fällig.

2.6 Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises ausgehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises steht Kanuking Dir gegenüber ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

2.7 Leistest Du die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so ist Kanuking berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Dir die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. zu berechnen.                                           Es bleibt Dir unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.                                                                   Kanuking behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben.

2.8 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen und die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff 9.b abgesagt werden kann, ist der Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.

2.9 Der Reisepreis kann per Überweisung, PayPal oder Kreditkarte gezahlt werde, wenn Kanuking nicht ausdrücklich etwas anderes mit Dir vereinbart hat.

2.10 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. Kanuking haftet nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Gebühren von der Bank erhoben werden.

  1. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Kanuking, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. Etwaige Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung von Kanuking auf einem dauerhaften Datenträger.

3.2 Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte, die nicht von Kanuking herausgegeben werden, sind für Kanuking nicht bindend.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von Kanuking abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Hast Du besondere Wünsche, müssen diese durch Kanuking ausdrücklich auf dauerhaften Datenträger bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt von Dir bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von Kanuking (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen, Konzerte, etc.).

  1. Leistungsänderungen

4.1 Kanuking behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung oder Abweichung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erklären.

4.2 Kanuking verpflichtet sich, Dich über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise bist Du berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Kanuking in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Dich anzubieten. Du hast diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung gegenüber Kanuking geltend zu machen.

4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

  1. Preisänderungen

Kanuking behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Kanuking den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  1. a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Kanuking von Dir den Erhöhungsbetrag verlangen.
  2. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Kanuking von Dir verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren gegenüber Kanuking erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Kanuking verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Kanuking Dich unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% bist Du berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Kanuking eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten kann. Du hast diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch Kanuking geltend zu machen. Dir wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Soweit Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie anteilig nach der Kopfzahl aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für Dich günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret für die Reise erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Kanuking wird Dir auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung belegen.

5.6 Kanuking ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und von Dir bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an Dich zu erstatten.

  1. Reiserücktritt durch Dich

6.1 Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Kanuking zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dir wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt vor Antritt der Reise steht Kanuking anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern Kanuking den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen, die die Durchführung Deiner Reise oder Deine Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3 Kanuking kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:

 

• bis einschließlich 60. Tag vor Reisebeginn 15%
• ab 59. bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn 30%
• ab 29. bis einschließlich 15. Tag vor Reisebeginn 50%
• ab 14. bis einschließlich 7. Tag vor Reisebeginn 75%
• ab 6. Tag vor Reisebeginn 85%
• Bei Nichtantritt der Reise 90%

 

 

 

 

6.4 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa, etc.) in voller Höhe anfallen.

6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt es Dir unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Kanuking im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.6 Kanuking kann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, wenn der tatsächliche Schaden von Kanuking die Pauschalen deutlich übersteigt. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird Kanuking die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.7 Dein Recht auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

  1. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch nach Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich Deines Reisetermins, Deines Reiseziels, Deines Reiseantrittsortes, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern Kanuking seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Deinen Wunsch nach Vertragsabschluss und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Kanuking Dir, vorbehaltlich der Durchführbarkeit, die tatsächlich anfallenden Kosten berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche, die ab dem 21. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Deinem Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich Deines Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.

7.4 Es bleibt Dir unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Kanuking keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmst Du aus von Kanuking nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so hast Du keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Kanuking wird sich jedoch um Erstattung bei dem jeweiligen Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

  1. Rücktritt und Kündigung durch Kanuking

Kanuking kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  1. a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Du die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig störst oder wenn Du Dich in solchem Maße vertragswidrig verhälst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Kanuking deshalb den Vertrag, so behält Kanuking den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden.
  2. b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt durch Kanuking möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch

- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,                           - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen   - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist Kanuking verpflichtet, Dich unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Dir die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhälst Du zurück.

  1. Haftung von Kanuking

10.1 Kanuking haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

10.2 Kanuking haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die Du ohne Vermittlung von Kanuking direkt gebucht und in Anspruch genommen hast (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, Konzerte, etc.).

10.3 Die vertragliche Haftung von Kanuking ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Kanuking für einen entstehenden Schaden allein wegen einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Kanuking hierauf berufen.

10.5   Sofern Kanuking vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich
die Haftung von Kanuking nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem
Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung
findet, oder insbesondere des Montrealer Übereinkommens.

10.6 Kommt Kanuking die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des
HGB sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).

10.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten musst Du selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge solltest Du vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Kanuking nur, wenn Kanuking ein Verschulden trifft.

  1. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind in Deinem Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Kanuking empfiehlt Dir ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

-         Reiserücktrittskostenversicherung,                                                                     -         Reisegepäckversicherung,                                                                                  -         Reiseabbruchversicherung,                                                                                -         Reiseunfallversicherung,                                                                                    -         Reisekrankenversicherung.

  1. Deine Obliegenheiten/Fristen

12.1 Du hast Kanuking umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn Du die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage (mit Ausnahme von Ziff. 1.5) vor Reiseantritt nicht erhalten hast. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei Kanuking vorausgesetzt, sofort per E-Mail zugesandt.

12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kannst Du Abhilfe verlangen. Du bist verpflichtet, Kanuking einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel Kanuking an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 23). Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern Du die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Kanuking kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für Dich zumutbar ist. Zur Abhilfe ist Kanuking nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

12.3 Willst Du den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art oder aus wichtigem, Kanuking erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hast Du Kanuking zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Kanuking verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für Kanuking erkennbares Interesse Deinerseits gerechtfertigt ist.

12.4 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen bist Du verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Dir Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere hast Du Kanuking auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

12.5 Sofern Dein Gepäck bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, musst Du unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Kanuking übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck Kanuking bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

12.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 kannst Du ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft richten.

  1. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Kanuking, Dich über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Kanuking verpflichtet, Dir die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald Kanuking bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss Kanuking Dich informieren. Wechselt die Dir als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Kanuking Dich über den Wechsel informieren. Kanuking muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Du so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wirst. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von Kanuking genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Kanuking wird Dir dies schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

  1. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Kanuking informiert Dich über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Du bist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vor-schriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Deinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch Kanuking bedingt sind.

14.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 14.1 wirst Du Kanuking vollumfassend und wahrheitsgemäß über Deine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..

14.3 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Dir nicht eingehalten werden, so dass Du deshalb an der Reise verhindert ist, kann Kanuking Dich mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.4 Kanuking haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Du Kanuking mit der Besorgung beauftragt hast, es sei denn, dass Kanuking eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

  1. Zollbestimmungen

Du bist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Du bist verpflichtet, Dich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

  1. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Dir und Kanuking findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei etwaige Klagen gegen Kanuking im Ausland für die Haftung von Kanuking dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Deinen Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  1. Gerichtsstand

17.1 Du kannst Kanuking nur am Sitz des Unternehmens verklagen.                    Gerichtsstand ist Münster.

17.2 Für Klagen von Kanuking gegen Dich ist Dein Wohnsitz maßgebend. Hast Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland oder ist dieser im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand Potsdam vereinbart.

17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

  1. a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Dir und Kanuking anzuwenden sind, sich etwas anderes zu Deinen Gunsten ergibt oder
  2. b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem Du angehörst, für Dich günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
  3. Aufrechnungsverbot

Du bist nicht berechtigt gegen Ansprüche von Kanuking auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

  1. Abtretungsverbot

Eine Abtretung jeglicher Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige.

  1. Datenschutz

Personenbezogenen Daten, die Du Kanuking zur Verfügung stellst, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Kanuking wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für Kanuking tätige Dritte.

  1. Hinweis für Verbraucher

Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Kanuking ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbaucherstreitbeilegung teilzunehmen.

  1. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und/oder dieser Bedingungen zur Folge.

  1. Veranstalter

Kanuking

Till Killmann 

Ottmarsbocholterstrasse 142

48163 Münster

Tel: +49 173 2657657

Fax: +49 3212 1329696

Mail: info@kanuking.de

 

Stand: Juli 2021